Freitag, 30. Juli 2010
Wer empfiehlt uns
Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest lobt unser Internetportal mit den Worten ?www.juracity.de - Zu praktisch allen Fragen des Ar...

[mehr]


Interviews/Empfehlungen


Anzeige

Betriebsratswahl

2010 finden die nächsten regulären Betriebsratswahlen statt. Die wichtigsten Informationen, 12 gute Gründe für die Wahl eines Betriebsrats 2009 oder auch 2010 finden Sie auf den nachfolgenden Seiten und das Video mit Rechtsanwalt Michael W. Felser (Köln/Bonn).

 

Nicht ohne meinen Betriebsrat: Im Dutzend besser: 12 gute Gründe für einen Betriebsrat - speziell in der Krise Ohne Moos nix (mehr los). Keine Abfindung ohne Betriebsrat: Ohne Betriebsrat gibt es keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber bei Personalabbau. Und damit auch keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Entlassung.

 

Ene meine miste: Der Betriebsrat bestimmt bei Personalabbau und Kündigungen mit. Er kann Kündigungen widersprechen und damit die Chancen der Beschäftigten bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht deutlich verbessern. Informiert der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Kündigung nicht oder nicht ordnungsgmäß, ist die Kündigung unwirksam.

 

Ab in den Süden? Betriebsurlaub, Kurzarbeit, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitszeitkonten: Alle Maßnahmen, die in Unternehmen zur Zeit genutzt werden, um durch die Krise zu kommen, sind mitbestimmungspflichtig. Nur der Betriebsrat kann verhindern, dass der Arbeitgeber einseitig seine Interessen bei Kurzarbeit & Co. durchsetzt. 

 

Klagen gehört zum Handwerk: Nicht jedem Arbeitgeber [mehr...]


Betriebsratswahl Video


mehr zum Thema Betriebsratswahl

Auf Betriebsratswahl 2010 finden Sie die wichtigsten Themen zur Betriebsratswahl 2010 in der Übersicht:

 

1. Krise und Betriebsratsgründung >>

2. Kandidatensuche, Persönlichkeitswahl und Listenwahl >>

3. Das richtige Wahlverfahren ? normal oder vereinfacht? >>

4. Bestellung des Wahlvorstands >>

5. Fristen beachten >>

6. Wie groß wird das Gremium? >>

7. Welche Arbeitshilfen sind notwendig? >>

8. Anfechtung der Wahl >>

 

Rechtsanwalt Michael W. Felser ist Inhaber der auf Arbeitsrecht, insbesondere Betriebsverfassungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei ?Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte?. Er ist Autor zahlreicher Bücher und Fachaufsätze in wissenschaftlichen und berufspraktischen Zeitschriften und arbeitet darüber hinaus als Referent für Gewerkschaften, Inhouse sowie für den Kölner Anwaltsverein.

 

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte, Brühl (Köln/Bonn).

Rechtsanwalt suchen
Aktuelles zum Thema Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern
Betriebsrat: Einstellung in Ein-Euro-Job mitbestimmungspflichtig
Übergangsmandat des Betriebsrats und Betriebsratswahl
Betriebsrat: Rechtsanwalt Felser beantwortet Leseranfrage in der "AiB Plus"?
BAG: Anspruch auf Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters nach § 78 a BetrVG
Gesamtbetriebsrat: GBR hat Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe
Anwaltskosten: Rechtsanwalt als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder Anwalt des Betriebsrats nach § 40 BetrVG
Teuerster Sozialplan Deutschlands
Tendenzträger in der Krankenpflege
Arbeitnehmeranwalt: Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe wird bei JUVE empfohlen
Aktuelles zum Thema Kündigung
Kündigung weil zu alt?
BAG erlaubt Kündigung wg. schlechter Sprachkenntnisse
Klage auf Wiedereinstellung
Kündigung einer Pflegekraft wegen Kritik an Pflegemissständen
Kündigung: Fluchen erlaubt, Beleidigung nicht
Geheimcode im Arbeitszeugnis: Nur hier die ganze Wahrheit ...
Abmahnung oder Kündigung. Entweder oder.
Feigling kein Kündigungsgrund - Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglied
Staatsdiener nutzen dienstlichen Internetzugang zu 2/3 zu privatem Surfen
Bizarre Kündigung: Wenn Sylvester der Insolvenzverwalter klingelt

Unsere Partner

 

 

 

Blog Juracity

 

Aktuelle Gerichtsurteile, Interviews, Gesetzesvorhaben und noch viele Informationen mehr aus allen Rechtsgebieten.

 

Täglich gebloggt von unseren Juracity-Experten. Verständlich und absolut lesenswert! Schauen Sie mal rein. [hier]