2010 finden die nächsten regulären Betriebsratswahlen statt. Die wichtigsten Informationen, 12 gute Gründe für die Wahl eines Betriebsrats 2009 oder auch 2010 finden Sie auf den nachfolgenden Seiten und das Video mit Rechtsanwalt Michael W. Felser (Köln/Bonn).
Nicht ohne meinen Betriebsrat: Im Dutzend besser: 12 gute Gründe für einen Betriebsrat - speziell in der Krise Ohne Moos nix (mehr los). Keine Abfindung ohne Betriebsrat: Ohne Betriebsrat gibt es keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber bei Personalabbau. Und damit auch keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Entlassung.
Ene meine miste: Der Betriebsrat bestimmt bei Personalabbau und Kündigungen mit. Er kann Kündigungen widersprechen und damit die Chancen der Beschäftigten bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht deutlich verbessern. Informiert der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Kündigung nicht oder nicht ordnungsgmäß, ist die Kündigung unwirksam.
Ab in den Süden? Betriebsurlaub, Kurzarbeit, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitszeitkonten: Alle Maßnahmen, die in Unternehmen zur Zeit genutzt werden, um durch die Krise zu kommen, sind mitbestimmungspflichtig. Nur der Betriebsrat kann verhindern, dass der Arbeitgeber einseitig seine Interessen bei Kurzarbeit & Co. durchsetzt.
Klagen gehört zum Handwerk: Nicht jedem Arbeitgeber [mehr...] |